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Hebammenpraxis Dagmar Schaps
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              Preise und Zahlungsbedingungen

              
Kassenleistungen

              
Die Kursgebühren für die Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung werden bei gesetzlich versicherten Personen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Im Fall der Nichtteilnahme werden die jeweils anfallenden Gebühren des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen. Da die Leistung dennoch erbracht wurde, besteht der Gebührenanspruch für Fehlstunden seitens der Hebamme. Diese Kosten hat die teilnehmende Person zu tragen. Die Vergütung dieser Stunden richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach §134a SGB V.

              Die teilnehmende Person ist ferner zur Zahlung der Hebammenrechnung verpflichtet, auch wenn nicht alle in Anspruch genommenen Leistungspositionen von der Krankenkasse übernommen werden.

              Beachten Sie hierzu die jeweils gültigen AGB, welche Ihnen mit der Annahmeerklärung zugesandt wurden.
Gesetzlich versicherte Personen haben spätestens am ersten Kurstag eine gültige Versichertenkarte vorzulegen.
Bei versicherten Personen einer privaten Krankenkasse erfolgt die Rechnung privat, nach der gültigen Privatgebührenordnung für Hebammen.

              Privatleistungen
Für die Kurse gelten die in der jeweiligen aktuellen Ausschreibung (insbesondere Website) genannten Preise.
Die Kursgebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.

              Im Fall, dass ein Vertrag durch die Hebammenpraxis Dagmar Schaps vorzeitig gekündigt werden muss, wird das Entgelt nach dem Verhältnis der durchgeführten Kursstunden (Teilleistung) zum Gesamtumfang berechnet. Das Entgelt für die durchgeführten Kursstunden wird geschuldet. Dies gilt dann nicht, wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin ohne Wert ist.

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